News von Norderney

19.11.2021
Warnstufe 1
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Warnstufe 1 auf Norderney

Eine kurze Zeit konnte man auf Norderney noch ein wenig beruhigt sein. Denn der Landkreis Aurich war einer der wenigen in Deutschland mit noch niedrigen Corona-Zahlen. Doch jetzt hat es auch den Nordwesten erwischt. Der Landkreis hat heute eine Allgemeinverfügung herausgegeben. Denn die Sieben-Tage-Inzidenz liegt über 50. Damit gelten ab Sonntag, 0:00 Uhr neue Regeln der Warnstufe 1 auf Norderney. Auf der Insel selbst sind derzeit drei Fälle registriert.

Nicht klar abgrenzbar

„Ein Absehen von der Feststellung kommt nicht in Betracht, weil das Infektionsgeschehen im Landkreis Aurich zurzeit nicht einem bestimmten räumlich klar abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden kann“, so die Mitteilung des Landkreises.

So ist ab Sonntag der Zutritt zu touristischen Einrichtungen und die Inanspruchnahme der Leistungen und Bewirtungsleistungen auf geimpfte, genesene und getestete Personen (3-G-Regelung) beschränkt.

Für den Landkreis Aurich gelten ab Sonntag, 21. November folgende Regelungen:

Im privaten Bereich gilt die 3G-Regelung. Eine Kontaktdatenerfassung muss bei allen Zusammenkünften von mehr als 25 Personen erfolgen.

In der Gastronomie und im Tourismus ist die 3G-Regelung in allen gastgewerblichen Betrieben vorgeschrieben. Beherbergungen ohne Impf- oder Genesenennachweis benötigen zusätzlich zum Anreisetag zwei wöchentliche negative Testnachweise.

Dienstleistung und Handel: Es besteht die Pflicht zur 3G-Regel und Dokumentation bei körpernahen Dienstleistungen. Außerdem ist im Innenbereich Maskenpflicht.

In Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen muss bei 3G eine Maske getragen und Abstand gehalten werden. Die Maskenpflicht entfällt bei einer 2G-Regel in den Einrichtungen. Eine maximale Auslastung von 50 Prozent ist erlaubt und eine Dokumentation der Gäste muss erfolgen.

Beim Sport ist die 3G-Regelung bei Nutzung von Duschen und Umkleiden sowie in geschlossenen Räumen verpflichtend. Eine Dokumentation muss in Hallenschwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen erfolgen.

Bei Veranstaltung, Zusammenkünfte oder Sitzungen ist die 2G-Regel ab 1000 Teilnehmenden in Innenräumen vorgeschrieben, im Außenbereich die 3G-Regel. Bei Veranstaltungen müssen ein Hygienekonzept vorliegen, die Dokumentation der Daten sowie personalisierte Tickets.

Grundsätzlich gilt eine Maskenpflicht im Innenbereich, das Einhalten derr Abstands- und Hygieneregeln und die Verpflichtung zum regelmäßigen Lüften.

Infektion melden und Kontakte angeben

Der Landkreis erinnert zudem auf die Eigenverantwortung aller bei der Ermittlung von Kontaktdaten und beim Melden von Infektionen.

Laut Niedersächsischer SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung seien Personen, die einen Selbsttest durchgeführt und dabei ein positives Testergebnis erhalten haben, dazu verpflichtet, sich sofort in Quarantäne zu begeben. Zudem müssen sie die Information über ihr positives Testergebnis an das Gesundheitsamt übermitteln.

Danach ist in Absprache mit dem Gesundheitsamt unverzüglich ein PCR-Test zur Abklärung vorzunehmen. Darüber hinaus enthalte die Verordnung die Verpflichtung für infizierte Personen, eine Kontaktliste anzulegen, die dem Gesundheitsamt auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden muss. Damit soll die Kontaktnachverfolgung beschleunigt und die Gesundheitsämter entlastet werden.