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Tourismus

30.06.2014
wlan
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W-Lan in Fewo keine Haftung

Fewo – Vermieter keine Haftung

Norderney / Hamburg – W-Lan gehört in den meisten Ferienwohnungen mittlerweile zur Grundausstattung, zumindest für viele Gäste zu einem unverzichtbaren Ausstattungskriterium. Für die Besitzer war es bislang sehr schwierig den Anschluß ohne großes Abmahnrisiko zur Verfügung zu stellen. Auch der Nachweis bei evtl. mißbräuchlicher Nutzung ist nicht einfach zu führen.

w-lan frei

Anscheinend wird die Lage für die Ferienwohnungs- Hotel- und Gaststättenbesitzer, die einen W-Lan Anschluß kostenlos zur Verfügung stellen leichter. Am 24.06.2014 hat das Amtsgericht in Hamburg (bislang eher medien- urheberfreundlich) festgestellt, daß der Vermieter nicht für illegales Filesharing seiner Mieter haftet, ob eine Belehrung der Mieter überhaupt notwendig ist wird ebenfalls in Frage gestellt.

Der Vermieter wird mit seinem Internetzugang den Providern gleichgestellt und ist somit von der sogenannten Störerhaftung ausgenommen (mehr Infos zum Urteil des Amtsgerichtes). Begründet wird das Urteil damit, daß den Vermietern von Ferienwohnungen, die sämtlichen Mietern die Nutzung des W-Lan anbieten, die Kontrolle ebnesowenig möglich ist wie anderen Providern.

W-Lan in Ferienwohnungen, Hotels, Gaststätten

In Deutschland wird es mit dem Urteil noch stärker in Richtung „Netzoffenheit“ gehen, so wie es in anderen Ländern schon längst üblich ist. Der kostenlose W-Lan Anschluß in Ferienwohnungen und Hotels wird Standard.

Siehe auch: „Umdenken W-Lan

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