News von Norderney

Tourismus, Wirtschaft

28.01.2013
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Versalzene Winter

Norderney: 1 Grad über Null, Tendenz steigend – das Winterwetter mit Schnee und Eis ist vorerst zu Ende. Schlitten und Schlittschuhe kommen zurück in den Schuppen, auch der Schneeschieber wird jetzt nicht mehr gebraucht. Seit vor einigen Jahren und danach mit schöner Regelmäßigkeit auch die ostfriesischen Inseln mit Schnee bedacht werden, sind auch Insulaner gut ausgerüstet.  Leider gilt das auch für die Salzvorräte, die offensichtlich in großer Menge in jeder Garage stehen. Obwohl die Schneeverhältnisse es ohne weiteres erlaubten, den Schnee ganz leicht vom Bürgersteig zu fegen, griffen auch jetzt wieder viele Insulaner tief in die Salzkiste. Die Gründe dafür kann man nur raten – bei den einen ist es Faulheit (salzen statt fegen) bei den anderen Perfektionismus (fegen und salzen).

Richtig ist beides nicht. In der „Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Norderney“  ist für den Normalfall nur das Streuen mit „Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln“ vorgesehen. Der Einsatz von Salz ist hingegen nur in Ausnahmefällen erlaubt:

(a)  an gefährlichen Stellen an Gehwegen einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällen- oder Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten;

(b)  in sonstigen Fällen, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann.

In der Norderneyer Verordnung wird damit der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich beim Salz um eine Chemikalie handelt, deren Einsatz viele unbrauchbare Schuhpaare, jaulende und humpelnde Hunde, zerfressene Naturstein-Bodenbeläge, braune Naturflächen und geschädigte Bäume sowie angegriffene KFZ-Karosserien nach sich zieht. Besonders aggressiv ist dabei das sogenannte Viehsalz, das noch billiger ist als das reguläre Streusalz und deshalb von einigen Sparfüchsen eingesetzt wird.

Während in manchen anderen Gemeinden der Einsatz von Streusalz noch nicht verboten wird, und deshalb dessen Einsatz nicht geahndet werden kann, ist  Norderney einen Schritt weiter. Bei einem „nach Art nicht ordnungsgemäßem Winterdienst“ – und  dazu gehört auch das Ausstreuen von Salz ohne besonderen Grund – kann ein Ordnungsgeld bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Auf Norderney ist man aber wohl erst noch damit beschäftigt, den vielen „Nicht-Räumern – zumeist festländische Ferienhausbesitzer – Ordnungsgelder aufzuerlegen.