News von Norderney

Tourismus

19.12.2014
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Neues Rechtsgutachten – Wohnraum auf Inseln – Immobilienpreisentwicklung

Norderney Wohnraumurteil

Norderney / Borkum – Mit einer gemeinsamen Presseerklärung feierten im Herbst die ostfriesischen Bundestagsabgeordneten ein Urteil des obersten niedersächsischen Verwaltungsgerichtes.

Das Urteil ist eindeutig – mehr oder weniger. In einem entscheidenden Punkt hat das Gericht eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen:

Der Senat lässt nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Revision zu, soweit sich der Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan richtet. Insoweit hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung.Entscheidungserheblich ist im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2013 (a. a. O.) die für die Feriengebiete an der niedersächsischen Nordseeküste durchweg bedeutsame Frage, ob in einem Sondergebiet nach § 11 BauNVO eine Kombination aus Wohnnutzung i. S. der §§ 3, 4 BauNVO und Ferienwohnungen, also einer Nutzung zu Erholungszwecken, zulässig ist oder ob die Wertungen der §§ 3, 4 BauNVO auf der einen und des § 10 BauNVO auf der anderen Seite einem solchen Nutzungsmix entgegenstehen. Soweit sich die Antragsteller gegen die örtliche Bauvorschrift wenden, liegen Gründe für die Zulassung der Revision nicht vor; die Zulässigkeit der Bauvorschrift richtet sich nach Landesrecht.“

Was bedeutet dies?

Immobilien – die Definition von Wohnen ist weiterhin nicht ausgeurteilt. In einem Gebiet in dem die Beherbergung von Gästen zulässig ist, wird es weiterhin schwierig sein Ferienwohnungen zu verbieten.

Nordhelmsiedlung

Norderney Nordhelmsiedlung

Fakt ist, daß sich die Preise der Immobilien nach der wirtschaftlichen Nutzbarkeit richten.

Das Urteil des OVG Lüneburgs bedeutet für viele Insulaner eine Neubewertung des eigenen Besitzes.

Omas Häuschen bleibt ein Häuschen – eine Ferienwohnanlage mit 6 Einheiten läßt sich dort nicht mehr realisieren.

Die Neubewertung der vorhandenen Kredite könnte nun für viele zu Problemen führen.

Neues Gutachten IHK

Die Industrie und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg lädt unterdessen zur Vorstellung des in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Bauleitplanung und Immobilienentwicklung in den Reichshof in Norden ein.

Das Gutachten wurde  von der Kammer letztes Jahr in Auftrag gegeben, als Ergebnis der Konferenz zur Immobilienpreisentwicklung auf den Insel und den Küstenbadeorten. Gefertigt wurde es von der Rechtsanwältin Schlemminger und dem Rechtsanwalt Berghaus, die Mitglieder einer renomierten Kanzlei in Aurich sind, die sich auf Verwaltungs- und Baurecht spezialisiert haben.