News von Norderney

Tourismus

12.11.2011
5,0 bei 1 Bewertungen

Urlaub mit Hund – Platz 3

Norderney – Urlaub mit Hund

hund-urlaub-norderney

Die Ostfriesischen Inseln wurde von citypets auf die Urlaubstauglichkeit für den Urlaub mit Hund getestet. Das Ergebnis fiel etwas ernüchternd aus. Dem Artikel zufolge herrscht auf allen Inseln strikter Leinenzwang, sogar an den extra ausgewiesenen Hundestränden.

waldiAm schlechtesten wird Wangerooge bewertet, dicht gefolgt von Spiekeroog. Spiekeroog hat in der Vergangenheit viel von sich durch die „Fahrradfeindlichkeit“ reden gemacht – mit den Hunden sieht es anscheinend nicht viel anders aus, bereits im Internet werden potentielle Gäste daraut hingewiesen, daß bei vielen Vermietern Hunde nicht gern gesehen werden.

Langeoog und Baltrum haben jeweils Hundestrände, auf Baltrum gilt die generelle Anleinpflicht nur von März bis Oktober. 

Platz 3 der Rangliste belegt Norderney, mit seinen beiden Hundestränden (an der „Weißen Düne“ und dem FKK Strand) und einer eigenen Info Seite sehen sich die Insulaner recht gut aufgestellt. Borkum auf dem zweiten Platz hat drei Hundestrände zu bieten, zusätzlich ein Gastgeberverzeichnis mit einem Buttom „Hunde Wilkommen„, dies hört sich schon ganz anders an als nur erlaubt. 

Der Sieger ist Juist, mit 2 Hundestränden, einem Auslaufplatz, sehr umfassenden Infos im Internet geht der Pokal an die „kleine“ Nachbarinsel im Westen. 

SparkiTatsächlich wird auf der Norderneyer Seite (Hundeseite) angegeben: Auf der gesamten Insel gilt für Hunde Leinenpflicht. Hunde sind auf Norderney generell an der Leine zu führen. Die Stadt Norderney gibt aber auch ein Faltblatt zu diesem Thema heraus, in dem das Thema etwas differenzierter dargestellt wird. Danach besteht die generelle Anleinpflicht lediglich vom 1.3. bis 31.10., Ausnahme ist in dieser Zeit die Wiesenfläche am „Alten Fliegerhorst“ – hier gibt es  ganzjährig keinen Leinenzwang. Auch während der Zeit vom 1.11. bis zum 28.2. muss aber z.B. in der Ruhezone des Nationalparks der Hund angeleint werden, auch für die Badestände gibt es Sonderregelungen. Jede Menge Gesetze und Verordnungen regeln das Verhalten von Hunden und Besitzern (z.B. das Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden, die Norderneyer Verordnung zur Bekämpfung des Lärms und anderer Gesundheitsgefahren; die Strand- und Badeverordnung der Staatsbad Norderney GmbH; das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, …) kurz: was man als Hundehalter darf und was nicht, ist nicht so einfach zu ermitteln.

Mit besseren Informationen auf der zitierten „Hundeseite“ hätte Norderney hier sicher punkten können. Nicht nur der fehlende Hinweis auf die saisonale Einschränkung der Anleinpflicht sondern auch die Erwähnung der Auslauffläche, des  Trainingsplatzes mit Angebot von wöchentlichen Trainingstreffen , der Hinweis auf die einzige Hundepension der Ostfriesischen Inseln,  auf eine Kleintierpraxis mit zwei Ärzten und Notdienst hätten nicht nur einen besseren Rangplatz bedeutet, sondern würden auch die  Besitzer der 5,4 Millionen Hunde in Deutschland als potentielle Urlaubsgäste interessieren.

Artikel merken
21413 Views
5,0 bei 1 Bewertungen