News von Norderney

Tourismus

14.07.2020
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Kfz Anreise – Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigung Kfz Anreise – Norderney mit dem PKW

Einen richtig coronasicheren Urlaub kann man auf Norderney in einer Ferienwohnung bei Eigenanreise mit dem PKW verbringen. Die Insel ist durch die Norden Frisia AG im Sommer stündlich an das Festland angebunden. Die Fähren lassen sich bequem von zuhause vorbuchen.

Die Unterkünfte auf der Insel sind fast alle ohne Probleme mit dem PKW zu erreichen. Auf der Insel selbst ist das Fahren im Westteil während der Saison zwar nur eingeschränkt möglich, allerdings erhält man bei der Anreise auf der Fähre eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises.

Norddeich Norderney auf die Fähre Warten

Warten auf die Fähre in Norddeich

Ausnahmegenehmigung Norderney

Die Ausnahmegenehmigung des Landkreises ermöglicht die Fahrt von der Fähre zur Unterkunft bei Anreise und die Fahrt von der Unterkunft zur Fähre bei der Abreise in einem Zeitfenster von einer Stunde – so weit, so gut.

In der Realität ist es allerdings für einen gesetzeskonformen Urlauber schwer möglich, sein Urlaubsdomizil mit dem PKW zu erreichen.

Anreise – Problem Ausnahmegenehmigung

Grund hierfür ist der vorgegebene Zeitrahmen der Ausnahmegenehmigung:

„Regelung am Ankunftstag: Innerhalb von einer Stunde nach Ankunft auf Norderney dürfen Sie mit Ihrem Kfz auf dem kürzesten Weg zur Unterkunft bzw. zu Ihrem Parkplatz fahren. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist das Fahrzeug außerhalb der gesperrten Zone auf einem öffentlichen Parkplatz oder einem Privatgrundstück zu parken.“

Den Zeitstempel hierfür erhält der anreisende Gast auf der Fähre.

Ausnahmegenehmigung

Zeitstempel auf der Ausnahmegenehmigung

Ferienwohnungen werden allerdings in aller Regel am Anreisetag erst um 16:00 Uhr zum Bezug freigegeben. Dies bedeutet, dass alle anreisenden Gäste frühestens mit der 15:00 Uhr Fähre von Norddeich nach Norderney kommen können, um gesetzeskonform, d.h. innerhalb der erlaubten Stunde die Ferienwohnung mit dem Auto anzufahren.

Die wenigsten Besucher, die mit Auto anreisen, kommen passend zur Übergabe der Ferienunterkunft. Dies ist aufgrund des Fährbetriebes (maximal 58 PKW pro Schiff) auch gar nicht möglich. Viele Gäste nutzen auch gerne schon den ersten Urlaubstag von Anfang an und treffen deshalb am frühen Vormittag auf der Insel ein.

Abreise – Ausnahmegenehmigung

Dass das vertraglich vereinbarte Mietende der Ferienwohnung (in der Regel 10:00 Uhr) und die Abfahrt mit der Fähre von der Insel zeitlich nicht immer zusammenpassen, hat der Landkreis anscheinend bemerkt und nach zähem Ringen im Fachausschuss der Stadt Norderney auch in der Ausnahmeregelung aufgenommen.

Nun kann man sich „seine“ Stunde zum Befahren des gesperrten Stadtgebietes am Abreisetag selbst eintragen, muss das Mietende allerdings durch einen Mietvertrag nachweisen können.

„Am Tag der Abreise dürfen Sie zum Verlassen der Unterkunft innerhalb einer Stunde vor Abfahrt der Autofähre das gesperrte Stadtgebiet auf dem kürzesten Wege zur Unterkunft bzw. zum Fähranleger befahren. Falls Sie Ihre Unterkunft mehr als eine Stunde vor Abfahrt der Autofähre verlassen müssen, dürfen Sie innerhalb einer Stunde das gesperrte Stadtgebiet auf dem kürzesten Wege zur Unterkunft und zurück befahren. Der Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Auszuges aus der Unterkunft muss innerhalb dieser Stunde liegen und ist nachzuweisen (Buchungsbestätigung/Mietvertrag)“

Norderney mit KFZ

Abreise mit Kfz

Theoretisch schon besser, allerdings auch nicht optimal, da es einige Fallkonstellationen gibt, in denen die Ausnahmegenehmigung nicht greift (Ich habe einen Fähre um 16:00 Uhr gebucht, das vertragliche Mietende ist um 11:00 Uhr, ich möchte allerdings bereits vor 10:00 Uhr mit meinen Kfz zur Oase fahren, um dort die Wartezeit am Strand zu verbringen!).

Ausnahmegenehmigung – Lösung

Am besten wäre eigentlich eine Ausnahmegenehmigung, in der man sich unabhängig von Mietanfang, Mietende, Fährankunft und Fährabfahrt am Anreise- und Abreisetag eine selbstgewählte Stunde eintragen kann. Dies ist aber anscheinend nicht möglich oder nicht gewollt.

Wer mit der auf der Fähre ausgegebenen Ausnahmegenehmigung nicht zurecht kommt, kann während seines Urlaubes bei der Stadt Norderney vorsprechen und dort eine Ausnahmegenehmigung für seine Bedürfnisse beantragen:

Stadt Norderney / Am Kurplatz 3 / 04932-9200 Weitere Informationen hier klicken