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Tourismus

03.11.2012
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Brandstiftung wird neu aufgerollt

Norderney – Brandstiftung

Am frühen Morgen des 2.12.2009 hat es im Internetcafe in der Schmiedestraße gebrannt. Das Cafe neben dem Traditionslokal „bei Helmut“  brannte vollständig aus. Helmut Itzen und Frau schliefen im Geschoß darüber und bemerkten glücklicherweise den Rauch. Sie alarmierten die Feuerwehr und wurden mit Verdacht auf Rauchvergiftung in das Inselkrankenhaus gebracht. Der Sachschaden belief sich auf ungefähr 100000,- €. Heute befindet sich an der selben Stelle ein Fischrestaurant.

Internetcafe Norderney

Bild vom Einsatz – Quelle Feuerwehr Norderney

Wie sich herausstellte ist der Brand auf Brandstiftung zurück zu führen. In einem Kühlschrank im hinteren Bereich des schlauchartigen Raumes wurden  Brandbeschleuniger gefunden.

Verhandlung Landgericht Aurich

Es kam zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Aurich, aufgrund von Indizien wurde der Betreiber des Cafés im April diesen Jahres zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Er bestritt das Urteil und sagte aus, daß er zum Zeitpunkt der Feuerentstehung in einer Kneipe rund 100 Meter vom Feuer entfernt war und wollte dies durch einen Beweisantrag des Deutschen Wetter Dienstes untermauern: Es soll stark geregnet haben, falls er sich kurz in sein 100 Meter entferntes Internetcafé begeben hätte um den Brand zu legen wäre es nach seiner Rückkehr den anderen Gästen bestimmt aufgefallen, daß er durchnäßt wäre.

Das Landgericht lehnte den Beweisantrag mit der Begründung ab, daß der Polizeibericht von Nieselregen sprach und man auch Regenkleidung hätte tragen könnte.

Bundesgerichtshof

Diese Argumentationskette wurde nun vom Bundesgerichtshof beanstandet und das Urteil einkassiert. Durch den Abweis des Beweisantrages wurden nicht alle Tatumstände ausreichend gewürdigt und es bleibt eventuell als Tatmotiv nur noch die desolate wirtschaftliche Lage des Cafébesitzers, was nicht ausreicht.

Nun muß das Landgericht Aurich den gesamten Fall neu verhandeln.