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Politik, Tourismus

08.11.2013
bauen auf langeoog
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Bauaufsicht – Bebauungspläne

Bauen auf Norderney

Konsens ist, daß die Bebauungsgrenze Lippestraße eingehalten wird und somit ein Verhältnis von 20:80 / Bebauung und Natur gewahrt bleibt, das war es aber auch schon in Sachen Konsens.

Bauvorhaben anderer wurden kritisch beäugt und stark kritisiert, sobald man selbst gebaut hat oder der Verkauf des Erbes anstand hielt man sich frei an Adenauer: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!“ Die Folge war unter anderem ein kleiner Flickenteppich von Bebauungsplänen in der westlichen Innenstadt.

Nachbarschaftsbebauung

Bauanträge werden vom Landkreis entschieden. Liegt für das betreffende Bauvorhaben kein Bebauungsplan vor, schickt das Bauamt des Kreises Aurich den Antrag zur Entscheidung (für das Einvernehmen) nach Norderney, dort befasst sich der Bauauschuss mit der Sache. Auf Norderney wurde über den  Bauantrag nach dem „34er Paragraphen“ entschieden, das bedeutet: der politisch gewählte Bauausschuss schaute sich die direkte Nachbarschaft an, entschied dann und gab eine Zustimmung – oder auch nicht. Danach ging es zurück nach Aurich, wo man  in der Vergangenheit die Norderneyer Entscheidung in den allermeisten Fällen übernahm.

Vorteil des „34er Paragraphen“ ist, daß die politischen Vertreter einen sehr hohen Grad an Entscheidungsbefugnis und Gestaltungsmöglichkeit für die jeweiligen Einzelfälle haben. Nachteil ist natürlich ein gewisses Maß an Willkür, nicht nachvollziehbaren Entscheidungen.

Grundsätzlich musste die Entscheidung des  Lankreises einvernehmlich mit dem Norderneyer Bauausschusses getroffen werden, wollte der Landkreis die Norderneyer Entscheidung in Einzelfällen nicht mittragen, so hätte sie bei einer rechtswidrigen Entscheidung Norderneys das Einvernehmen ersetzen können.

Bebauungspläne Norderney

bisherige Situation – Norderney

Bebauungspläne

In der letzten Sitzung des Bauausschusses auf der Insel gab es jetzt  eine schon fast historisch zu bezeichnende Richtungsänderung – die Verwaltung stellte flächendeckende Bebauungspläne vor. Nachdem in den letzten Jahren lange über die 3 neuen Bebauungspläne der Nordhelmsiedlung gestritten wurde, schien die Zeit für Bebauungspläne für den Rest der Insel reif.

Willkürentscheidungen?

Der Bauausschuss hat sich damit de facto selbst aufgelöst, denn für die Genehmigung eines Bauvorhabens im Rahmen eines geltenden Bebauungsplanes ist eine Zustimmung des Bauausschusses nicht erforderlich. Dies ist natürlich sehr überspitzt dargestellt, die nächsten Jahre wird es darum gehen Bebauungspläne zu definieren – erst nach Beschluss der Bebauungspläne sitzen die Lokalpolitiker nicht mehr zusammen um über die Fensterfarbe eines Bauwilligen zu diskutieren.

textliche Fetsetzung

Fensterrahmenfarbe, Giebel, Klinkerfarbe – alles festgelegt

In Beton gegossen?

Über Bauanträge entscheidet dann der Landkreis allein – allerdings nach Maßgabe der zuvor in Norderney im Bebauungsplan festgelegten Vorstellungen. Die in diesem Rahmen festgelegten Anforderungen gelten dann für alle  – hat man hier einmal für einen Bereich weiße Fensterrahmen festgelegt gilt das ohne Diskussion für alle späteren Bauwilligen. Verputzte Außenwände oder Klinker? Welche Dachneigung?  Ein Bebauungsplan stellt sozusagen die politischen Vorstellungen darüber, wie in einem bestimmten Gebiet gebaut werden darf, in Beton gegossen dar. Willkür in Einzelfällen ist ausgeschlossen, „Fein-Tuning“ aber auch – Fehler oder ungewollte Auslassungen im Bebauungsplan wirken sich fatal aus.

Bauaufsicht auf Norderney

Ebenso richtungsweisend ist die Maßnahme, zusammen mit der zuständigen Kreisbehörde eine funktionierende Bauaufsicht zu installieren. Die Überwachung der beschlossenen Gesetze und Verordnungen gehört halt mit zum Beschluß. Die Vergangenheit hat auch gezeigt, daß sich in vielen Fällen noch nicht mal ansatzweise an die genehmigten Baukörper gehalten wurde – krasses Beispiel ist ein Bauvorhaben in der Nordhelmsiedlung: statt der genehmigten 4 Wohnungen sind 8 entstanden.

Auch die seit mehreren Jahren geltende Regel, bei jedem Bauvorhaben mindesten eine Wohnung dem Norderneyer Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen, ist mehr oder weniger eine „Luftnummer“. Die Entwicklungen auf Langeoog (dort hat ein Bürger die Bau-Aufsicht ersetzt und sorgt für einigen Wirbel) haben die Verantwortlichen wahrscheinlich zu diesem Schritt veranlaßt. Wissen sollte man auch, daß es im Baurecht keine Art von Gewohnheitsrecht gibt, ebenso kann man sich nicht darauf berufen, daß der Nachbar ebenso gebaut hat – im Unrecht gibt es keine Gleichheit.

Norderney will mit diesem Schritt gegen den Ausverkauf der Insel vorgehen, die nächsten Jahre werden spannend.

Link zur Stadt Norderney: Bebauungspläne

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