News von Norderney

Norderney Inside, Tourismus

13.08.2012
Norddeich Norderney auf die Fähre Warten
4,0 bei 2 Bewertungen

Autoverkehr

Norderney Autoverkehr

Sieben Fragen und Antworten für den motorisierten Inselbesucher:

Was kann ich mit meinem Fahrzeug auf der Insel anfangen?

Eine der wesentlichen Vorraussetzungen für Gesundung und Erholung in unserer Zeit ist die Ruhe. Die Stadt Norderney ist deshalb bemüht den Autoverkehr auf in der Stadt von Norderney so weit wie möglich einzuschränken.

Wo darf ich fahren?

Das Gebiet westlich der Mühlenstraße, ab Wasserturm, westlich des Haus Schifffahrt und nördlich der Marienstraße ist für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt. Ausnahmegenehmigungen erteilt das Ordnungsamt der Stadt Norderney in der Regel nur für den gewerblichen Versorgungsverkehr und Anwohner.

Wo habe ich freie Fahrt?

Der übrige teil der Insel unterliegt für PKW keinen besonderen Verkehrsbeschränkungen. Die Polizei bittet Sie jedoch, auch hier auf die Verkehrszeichen, insbesondere die Geschwindigkeitsbegrenzung zu achten.

Wie komme ich zu meiner Unterkunft?

Auch wenn Sie in der verkehrsberuhigten Zone wohnen, können Sie mit dem eigenen Fahrzeug Ihr Quartier aufsuchen. Sie erhalten für diesen Zweck an Bord des Fährschiffes einen Ausnahmegenehmigung des Landkreises. Die Ausnahmegenehmigung gilt für die Zeit des Entladens vor der unterkunft (2 Stunden). Danach muß das Fahrzeug auf einem der großen Parkplätze geparkt werden.

Wo kann ich mein Fahrzeug unterbringen?

Es stehen auf Norderney 3 große Parkplätze gegen Gebühr zur Verfügung. Eine Vorreservierung ist nicht möglich – allerdings gibt es immer genug Plätze auf der Insel. Auf den öffentlichen Straßen der Insel darf nicht geparkt werden.

Ich bin auf mein Fahrzeug angewiesen, was nun?

Keine Regel ohne Ausnahme! Wer tatsächlich nicht gehen kann, erhält vom Ordnungsamt der Stadt Norderney eine Ausnahmegenehmigung. Sie wird nur in ganz besonderen Fällen erteilt und gilt lediglich für bestimmte Straßen und Tageszeiten.

Wie aber geht die Abreise vor sich?

Der an Bord des Fährschiffes ausgehändigte Erlaubnisschein zum Aufsuchen der Unterkunft gilt auch für die Abfahrt. Wenn Sie das Datum der Abreise eintragen, dürfen Sie damit vor Ihrer Unterkunft halten und anschließend zum Hafen fahren.

Staatsbad und Stadt Norderney danken Ihnen!

In 45 Jahren nichts geändert!

Fragen und Antworten NorderneyWenn es um den Autoverkehr auf Norderney geht, fast nichts. Die 7 Fragen und 7 Antworten stammen aus einer Informationsbroschüre des Staatsbades von 1966.

Die Sprache hat sich in der Zeit ein wenig geändert aus Quartieren sind Unterkünfte geworden, der Sperrbezirk ist nun die Verkehrszone und der Kurgast wird heute Urlauber genannt.

Das Problem des Autoverkehrs wurde vor 45 Jahren schon gesehen und man hat den Eindruck, daß damals entschiedener dagegen vorgegangen wurde. Ein Problem ist bis heute nicht gelöst – die Anreisenden Gäste kommen meist schon am Morgen, können die Unterkunft allerdings erst am frühen Nachmittag beziehen.

Auf der Fähre wird in die Ausnahmegenehmigung die Zeit der Ankunft vermerkt – 2 Stunden bleiben für den Bezug.

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