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Politik

18.12.2012
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Zweitwohnungssteuer wackelt

Norderney Zweitwohnungssteuer

Norderney – Die Regelung für das Procedere des ermäßigten Zweitwohnungssteuersatzes wackelt. Die geltende Satzung bestimmt, dass Zeitwohnungsinhaber im Voraus festzulegen haben, wann die Wohnung selbst genutzt werden soll wenn sie in den Genuss des ermäßigten Zweitsteuersatzes kommen möchten. Wie der Norderneyer Morgen berichtet, ist bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und städtische Beteiligungen mitgeteilt worden, daß diese durch die Satzung bestimmte gängige Praxis der „kalendermäßig im Voraus bestimmten Verfügbarkeit“ nicht statthaft.

Norderney Ferienwohnung

keine Zweitwohnung sonder Ferienwohnung

Viele Ferienwohnungsbesitzer sind Zweitwohnungsbesitzer, die durch die Vermietung der Wohnung indirekt der Norderneyer Wirtschaft helfen – nur auch benutzte Wohnungen müssen renoviert werden, benötigen Arbeitskräfte die die Wohnungen reinigen etc.. Die Zweitwohnungssteuer ist mehr eine Strafsteuer für Wohnungsbesitzer, die ihre Wohnung nur für sich selbst nutzen und den Rest des Jahres leerstehen lassen – Sylter Verhältnisse. Nur diese Eigentümer zahlen den Zweitwohnungssteuersatz in voller Höhe.

Will man aufgrund einer nur zeitweisen Eigennutzung den ermäßigten Steuersatz beanspruchen, muss der Eigentümer diese Zeiten im Voraus festlegen. Die  bislang übliche Praxis bereits im Dezember die Zeiten der Selbstnutzung für das kommende Jahr festzulegen war in der Praxis schlecht durchführbar – Ferienwohnungsbesitzer nutzen die Wohnung zur Renovierung etc. gerne bei Lücken im Buchungskalender – produzieren diese aber nicht selbst.

Die GRÜNEN der Insel, die in den letzten Jahren einen Linksruck vollzogen haben verfolgen das Ziel, die Steuer bereits jetzt zu erhöhen, da eine Zweitwohnung ein Luxus sei, für den auch entsprechend gezahlt werden müsse.