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Politik

30.04.2011
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Saisonverkehrsverbot

Norderney

Seit kurzem gilt auf der Insel wieder das saisonale Verkehrsverbot für den westlichen Teil der Insel.

Eine befristete Ausnahmegenehmigung erhält jeder Inselbesucher auf der Fähre, nach dem Ausfüllen darf man dann zu seiner Unterkunft fahren und sein Gepäck ausladen.

Danach muß man das Fahrzeug auf einen der großen Parkplätz in der Nähe des Hafens stellen. Bei Abreise ist die Anfahrt zur Unterkunft ebenfalls erlaubt. Dies ist die Theorie. In der Praxis ist es anscheinend schwierig die Ausnahmegenehmigungen als solche zu identifizieren und auszufüllen:

Polizeibericht Norderney vom 29.04.2011

Norderney/Saisonverkehrsverbot
Die Polizei hat am Osterwochenende und auch in dieser Woche wieder Kontrollen des Saisonverkehrsverbotes vorgenommen. Dabei war auffällig, dass fast kein motorisierter Inselbesucher die ausgehändigte Genehmigung des Landkreises entsprechend ausgefüllt hat.  Anscheinend wird dies als Reklame angesehen und nicht durchgelesen.

Auch eigenartige Vorstellungen der Inselbesucher muss die Polizei immer wieder zur Kenntnis nehmen. So zum Beispiel: „Ich habe 80 Euro für das Fährticket bezahlt, also fahre ich auch überall.“ Oder: „In der Weststrandstr. ist ein Parkplatz, also fahre ich
dort auch hin.“ Die Folgen dieser Aussagen sind immer eine Anzeige durch die Polizei.

Landkreis Aurich