News von Norderney

Politik

03.12.2011
Noch keine Bewertung

Kauderwelsch?

Norderney – Norderneyer Morgen

Der Norderneyer Morgen ist auf Norderney die Zeitung, aus der man so einiges über die Norderneyer erfährt. Genauso interessant wie die Zeitung ist die Online Kommentarfunktion. Sie wird gerne benutzt, um seinen Senf zu aktuellen Inselproblemen dazuzugeben, meist von denselben fünf bis zehn Akteuren. Der Redakteur und Herausgeber hat in seinen Kommentarregeln festgelegt, daß amtierende Politiker nicht teilnehmen können – macht ja auch Sinn. Nun ist ein neues Mitglied in die Riege der Kommentatoren zugestoßen: Hayo Moroni. Endlich gibt es wieder Bandwurmsätze vom scharfsinnigen Juristen, dessen Begabung insbesondere darin besteht, selbst einfache Sach- und Rechtslagen kompliziert dazustellen. Die Darstellung etwas schwierigerer Sachverhalte führt beim Lesenden in der Regel zur vorzeitigen Aufgabe. Die Anmerkungen der bisherigen Kommentator-Gemeinschaft zeigt einige Verstörung. 

Zum besseren Verständnis hier der Originalkommentar des Ex-Stadtrates:

Schein oder Sein, das ist die Frage ? Ist die Stadt jetzt wider Erwarten auf den richtigen Weg mit ihrer Baupolitik für Norderney?

Es scheint so zu sein, wenn man die zustimmenden Reaktionen der Ratsmitglieder zu den Ausführungen des Bauamtsleiters Meemken der Stadt Norderney in der Bauausschusssitzung am 29.11.2011 zu den vorgesehenen Änderungen der auf Norderney seit 1985 für die ver-schiedenen Stadtgebiete vorhandenen 11 Erhaltungssatzung des Bebauungsplanes 25 B- Nordhelm-Mitte bewertet.Tatsächlich jedoch verhält es sich ein wenig anders. Was nämlich der Bauamtsleiter der Stadt Norderney in der öffentlichen Bauausschusssitzung zu den 11 Erhaltungssatzungen er-klärte, ist in den maßgeblichen Punkten sachlich und rechtlich falsch. So erfüllen rechtlich diese vorhandenen Erhaltungssatzungen sehr wohl alle gesetzlichen Voraussetzung, wie sie der Gesetzgeber gemäß § 172 BauGB fordert, um den Sinn und Zweck dieser Satzungen, nämlich die Erhaltung der jeweiligen städtebaulichen Eingenart des jeweiligen Gebiete (Schutz des Ortsbildes, der Stadtgestalt, von städtebaulich bedeutsamer Anlagen, der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz), zu gewährleisten. Die Erhaltungssatzungen waren somit immer anwendbar und sie sind auch heute noch weiterhin anwendbar. Nur sind sie von der Stadt Norderney bis heute leider nie angewandt worden. Das fatale Ergebnis dieses jahrzehntelangen, städtischen, totalen Versagens kennt dabei jedermann: Der Ausverkauf und die bauliche Verschandelung Norderneys sowie die fast vollständige Verdrängung und Abwanderung der einheimischen Bevölkerung aus dem westlichen Stadtgebiet, indem man dort eine Umwandlung dieser allgemeinen Wohn- und Geschäftsgebiete in hässliche Ferienzweitwohnungs- und Rolladenwohnstätten zugelassen hat. Den geltenden Erhaltungssatzungen dort wurde dadurch deren tatsächliche Basis entzogen. Sie wurden funktionslos. Denn was gibt es dort heute noch zu erhalten und zu schützen? Fast nichts mehr. Diese Erhaltungssatzungen lassen sich daher auch nicht mehr aktualisieren. Sie können dort ganz abgeschafft werden. Hätte man die Erhaltungssatzungen angewandt, wie schön wäre dann Norderney noch in seinem Ortsbild. Und der heutige Mangel von bezahlbaren Wohnraum für die Insulaner wäre auch nicht vorhanden.Jetzt, auch wenn viel zu spät, versucht die Stadt zumindest im Ortsteil Nordhelm-Mitte, mit der Änderung des Bebauungsplanes 25 B endlich gegenzusteuern. Die seit Jahrzehnten rechtsirrig aufrecht erhaltene Rechtsparole „Wohnen ist gleich Wohnen“ für alle Arten einer Wohnungs- und Beherbergungsnutzung von Wohnraum ist jetzt im neuen B-Plan 25 B einer längst überfälligen, richtigen, differenzierteren, auch wenn immer noch nicht ausreichenden Betrachtung gewichen. So wird jetzt dort zum ersten Mal auch rechtlich zwischen den Wohnnutzungsarten “Dauerwohnen” und “Gästebeherbergung” unterschieden. Was die FWN und insbesondere der Autor dieser Zeilen als Ratsherr in der letzten Wahlperiode immer wieder gebetsmühlenartig zum Schutz der örtlichen Wohnbevölkerung vor ihrer Verdrängung durch die Umwandlung von Ein- und Zweifamilienhäusern mit Dauerwohnraum in in neue Ferienzweitwohnungsanlagen vergeblich gefordert haben und wofür sie immer wieder vom Bürgermeister und der Mehrheit des Rates verunglimpft wurden, weil angeblich rechtlich nicht möglich, soll jetzt auf einmal großteils auf den Weg gebracht werden. Man reibt sich bei soviel plötzlicher Einsichtsfähigkeit nach jahrelanger Ignoranz die Augen. Allerdings wird leider aber auch hier wieder bei der Stadt zu kurz gesprungen, indem man z. B. die Möglichkeit der Festsetzung einer Wohnraumnutzung durch weitere Unterarten einer Dauerwohnnutzung und Beherbergungsnutzung, wie eine Nutzung einer Wohnung als Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz / Zweitwohnung oder zur gewerblichen oder privaten Beherbergung, Zimmer oder Ferienwohnungsvermietung außer Acht lässt. Im B-Plan rechtlich möglich festzulegende Absicherungen der verschiedenen, aufgezeigten Arten von Wohnraumnutzungen mit seinen Unterarten als Auflagen oder Bedingungen in einer zu erteilenden Baugenehmigung, als Baulast, als Dienstbarkeit im Grundbuch oder durch einen städtebaulichen Vertrag nimmt man ebenfalls nicht wahr. Es fehlt bei der städtischen Planung somit immer noch die letzte, notwendige Konsequenz. Dadurch werden unnötig Rechtssicherheitslücken geschaffen, die weiterhin den Bau neuer Ferienzweitwohnungen zu Lasten der einheimischen Wohnungssuchenden nach bezahlbaren Wohnraum möglich machen, auch wenn nicht mehr, wie bisher im großen Stil. Der Einfluss von Immobilienlobbyisten ist offensichtlich immer noch sehr groß bei der Stadt.

Hayo F. Moroni
,