News von Norderney

Politik

17.02.2015
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Bebauungspläne – Status Quo wurde festgeschrieben

Norderney Bebauungspläne

Norderney – Negativzinsen für Kapital, Betongold, Immobilienboom, fallende Kreditzinsen, steigende Touristenzahlen – dies sind die Stichworte, die den Druck auf den Immobilienmarkt auf Norderney beschreiben. Die Politik und Stadtverwaltung haben reagiert und für die Insel umfassende Erhaltungssatzungen beschlossen – die Auswirkungen sollen Norderney vor einem Ausverkauf wie auf Sylt schützen, sind jedoch nur schwer überschaubar. Insgesamt führen die Festsetzungen zur Neubewertung des Immobilienbesitzes. Letztlich sind es vor allem  die Norderneyer, die verkaufen und sie haben mit der Festlegung der (eingeschränkten) Nutzungsmöglichkeit nun den Preis bestimmt 🙁 🙂 .

Ferienhaus

Ferienhaus ohne Dauerwohnung nicht mehr möglich

Norderney Erhaltungssatzung

In den Erhaltungssatzungen wurde jetzt über das Maß der Bebauung und der Nutzung entschieden, der Status Quo wurde unter „Milieuschutz“ festgelegt und die Stadt Norderney wird sich in Zukunft bei jedem Verkauf in das Grundbuch eintragen*, um ihre Rechte leichter durchsetzen zu können.

der letzte Baukran

Westlicher Inselbereich noch ohne Milieuschutz

Wert der Immobilien gefallen

Alle, die vor dem Stichtag der jeweiligen Satzung (meist 2012/2013) gewerbliche Ferienwohnungen im Hause hatten, sind sozusagen aus dem Schneider – dies wird weiter geduldet. Alle, die dies in den umschriebenen Gebieten auf der Insel nicht hatten, haben Pech  – die Immobilie ist mal eben um ein paar 100 tausende im Wert gesunken :(.

Grund hierfür ist die sehr strikte Festlegung des Verhältnisses von Ferienwohnungen zu Dauerwohnungen. Erst ab insgesamt 5 Dauerwohnungen ist zum Beispiel in der Nordhelmsiedlung eine Ferienwohnung erlaubt, noch viel krasser sieht es am Alten Horst und Up Süderdün aus – hier ist erst ab der 8. Dauerwohnung eine Ferienwohnung gestattet.

So richtig umgeschoren kommen die Besitzer von Häusern, in denen Ferienwohnungen sind aber auch nicht davon, da zusätzlich die Mindestgrößen der Wohnungen festgelegt worden ist. Diese liegen zwischen 50 und 60 Quadratmeter – Ferienwohnungen in dieser Größe sind eher selten, die meisten von Insulanern in Eigenregie bewirtschafteten Ferienwohnungen erreichen diese Mindestgröße  nicht.

Nordhelmsiedlung

Nordhelmsiedlung – Ferienwohnungen kaum noch möglich

Norderney Bauen – Nutzungsverbote

Das Bauen und die Entwicklung der Immobilienpreise bleibt spannend. Die bisherige Praxis der Stadt und des Landkreises, mangels geeigneter Instrumente alles „laufen zu lassen“ und nur in Einzelfällen zu reagieren, scheint aber vorbei zu sein – der Landkreis hat aktuell erste Nutzungsverbote gegenüber Ferienwohnungsvermietern ausgesprochen.

* Die Festlegung als Dauerwohnnutzung ist als Nutzungsbeschränkung grundbuchamtlich zugunsten der Stadt Norderney einzutragen

Informationen zu den Verhätlnissen Dauerwohnungen / Ferienwohnungen und der Mindestgröße von Wohnungen für den jeweiligen Bereich auf der Insel findet man auf der Seite der Stadt Norderney Stichwort: Bauleitplanung, Satzungen – auf der jeweils letzten Seite ist dies aufgeführt.