News von Norderney

18.05.2021
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OVG kippt Coronaverordnung

COVID-19 Coronavirus – Aktuelle Lage auf Norderney

Aktualisierung Dienstag, 18.5., 16:00 Uhr

Auch auswärtige Touristen dürfen ab sofort in Niedersachsen übernachten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Niedersachsen hat das Beherbergungsverbot für Touristen gekippt.
Bisher galt die sog. Landeskinderregelung. Unsere Gäste aus Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern, die im Zeitraum bis 31.5.21 gebucht hatten, durften wir nach dieser Verordnung nicht beherbergen. Diese Verordnung gilt nicht mehr!
Das Gericht hielt das Verbot der Beherbergung von Gästen mit Wohnsitz von außerhalb Niedersachsens für unangemessen.
Was heißt das für Ihre Buchung beim Norderney-Zimmerservice::
Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Niedersachsen haben und einen Mietvertrag mit Anreise im Mai für eine unserer Ferienwohnung abgeschlossen haben und
Wenn Ihr Vertrag bereits storniert wurde:
Da Ihr Mietvertrag bereits aufgrund der bisherigen Rechtslage storniert wurde, müssen wir Sie bitten, ggf. erneut zu buchen. Am einfachsten ist eine online-Buchung auf unserer Homepage. Bitte schreiben Sie Ihre bisherige Mietvertragsnummer dazu, damit wir Ihre geleistete Zahlung darauf anrechnen können.
Sie können uns auch eine Mail schicken, und uns bitten, die stornierte Buchung wieder aufleben zu lassen. Hier besteht aber das Risiko, dass in der Zwischenzeit anderweitig gebucht wurde. Bitte beachten Sie: Ihr bereits stornierter Mietvertrag wird nicht aufgrund der geänderten Rechtslage automatisch wieder wirksam!
Wenn Ihr Vertrag noch nicht storniert wurde:
Hier ist ein erneutes Buchen nicht notwendig. Der Mietvertrag besteht noch in der bisherigen Form fort und Sie können wie geplant anreisen – auch wenn Sie außerhalb Niedersachsens wohnen.
Wenn Sie aber aufgrund der bisherigen Rechtslage als Gast, der außerhalb Niedersachsens wohnt, bereits anders disponiert haben geben Sie uns bitte eine Nachricht, wenn Sie weiter auf eine Stornierung bestehen.