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Politik

07.10.2021
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OVG kippt Bebauungsplan

„Wo kommen wir denn hin, wenn der Staat über die Nutzung von Privateigentum bestimmt!“ – empörte sich der Rechtsanwalt einer Bremer Familie die auf Spiekeroog eine Immobilie gekauft hat und bekam recht.

Am Donnerstag verhandelte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg den Fall einer Bremer Familie, die auf Spiekeroog ein Haus mit 120 qm und 3 Ferienwohnungen gekauft hat. Der Bebauungsplan der Inselgemeinde sieht vor, dass bei dieser Größe eine Wohnung für Insulaner vorgehalten werden muss. Dagegen hat die Familie geklagt.

Das OVG hat dem Kläger recht gegeben und somit den Bebauungsplan der Insel gekippt. Dieses Urteil ist für alle Ostfriesischen Inseln sehr wichtig.

Borkum, Baltrum, Norderney, Juist, Langeoog und Wangerooge haben ähnliche Regelungen mit denen verhindert werden soll, dass es immer weniger bezahlbaren Wohnraum für Insulaner gibt.

Mit Spannung wird nun auf die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung gewartet. Das Gericht hat bei der knappen mündlichen Urteilsverkündung bereits durchblicken lassen, dass man den Bebauungsplan nachbessern kann um das Ziel Wohnraum für Insulaner zu schaffen und zu schützen besser erreichen kann.

Link zur Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg