News von Norderney

Norderney Inside

12.01.2011
Hafen sturmflut 80er
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Sturmflutalarmplan

Norderney – Alarmplan

Eine nationale Katastrophe in Australien, Schneeschmelze in Deutschland mit überfluteten Innenstädten – Rettungskräfte im Dauereinsatz. Eine Insel ist auch in dieser Hinsicht ein wenig anders, im Falle einer Überflutung ist Hilfe von aussen nicht zu erwarten.

1976-Sturmflut Norderney-Fahrer mein Vater

Was passiert eigentlich auf Norderney bei einer Sturmflut? Es tritt der Sturmflutalarmplan in Kraft. Der Plan sieht zwei Fälle vor: 1. den Vor-Alarm und 2. den Alarm. Bei einem Vor-Alarm werden die Mitarbeiter der technischen Dienste alarmiert und die Tankstelle davon unterrichtet, dass die Abgabe von Treibstoff an Privatpersonen während des Katastrophenfalles unzulässig ist. Der eigentliche Alarm sieht 4 Stufen vor:

Stufe 1: Alarmierung aller Organisationen und einsatzfähigen Personen der Insel

Über Funk (Radio SWS) und Lautsprecher werden alle Stadtbediensteten und Mitglieder (Sofortbereitschaft) von DRK, Feuerwehr aufgerufen die Bereitschaftsräume aufzusuchen. Auch alle technisch ausgebildeten Personen und sonstige Einsatzfähige haben sich beim Feuerwehrhaus mit Spaten und Schaufeln sowie wetterfester Kleidung einzufinden.

Stufe 2: Sammelstelle für Evakuierte

Die Sammelstellen für Evakuierte werden geöffnet, dies sind die Grundschule und das Schulzentrum an der Mühle. Die Helfer des DRK und die Lehrer übernehmen die Betreuung der für die Evakuierung vorgesehenen Personen. Das gesamte Lehrpersonal hat sich an der jeweiligen Schule einzufinden.

Stufe 3: Bereitstellung weiterer Fahrzeuge

Folgende Fahrzeuge werden in dieser Reihenfolge angefordert (müssen für den Einsatz zur Verfügung gestellt werden): 1. Taxen, 2. Mietwagen, 3. Fahrzeuge von Handels- und Handwerksbetrieben und 4. Privatfahrzeuge

Stufe 4: Evakuierung

Die Benachrichtigung der zu evakuierenden Gebäude- bzw. Ortsteile erfolgt durch Lautsprecher bzw. Radio. Die Evakuierung selbst wird mit Bussen durchgeführt. Arbeitsfähige Männer im Alter von 18-60 Jahren und arbeitsfähige Frauen im Alter von 18 – 40 Jahren sind von der Evakuierung ausgeschlossen.

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