News von Norderney

Norderney Inside

24.04.2014
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NOR DER NEY – schützenswert

Norderney: Viele können ein Lied davon singen – sobald jemandem etwas richtig Gutes einfällt, springen alle auf den fahrenden Zug und hoffen, etwas vom Kuchen abzubekommen. Um Einfallsreichtum und Kreativität zu schützen gibt es das Deutsche Patent- und Markenamt. Hier wird Schutz gegen Nachahmer gewährt, Voraussetzung ist jedoch, dass die Idee, der Entwurf schützenswert ist.

 norderney

Deshalb versuchte ein Inselfreund, der in besonders gelungener Weise den Schriftzug „Norderney“ angeordnet hatte, diesen Entwurf beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen zu lassen, allerdings ohne Erfolg. Das Amt hielt den Entwurf nicht für schutzfähig: Eine besondere Form- und Farbgestaltung sei nicht erkennbar. Vielmehr handele es sich um eine Standardschriftart. Die Auflösung des Ortsnamens „Norderney“ in seine Silben „NOR“, „DER“ und „NEY“ sei geschmacksmusterrechtlich nicht relevant, da die gedankliche Bedeutung von Buchstaben und Worten nicht vom Geschmacksmusterschutz umfasst werde.

Das wollte der Inhaber der Verlagsagentur nicht hinnehmen und klagte bis vor das Bundespatentgericht. Dort bekam er schließlich recht:  Der Senat hält den populären Schriftzug ebenfalls für schützenswert, er vertrat die Auffassung,  „dass Darstellungen von Buchstaben oder Buchstabenkombinationen, denen gestalterisch-kreative Aspekte innewohnen, die nicht der normalen Schreibweise entsprechen, besondere Ausgestaltungen aufweisen und den grafischen Symbolen des § 1 Nr. 2GeschMG zugeordnet werden könnten“.

Link zur Entscheidung von 2/2014