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Norderney Inside

14.01.2012
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Bauausschuss lehnt ab

Gartenstadt Norderney

 

Nach der Sitzung des Bauausschusses gab die Stadt Norderney eine Pressemitteilung heraus. Inhalt der Mitteilung ist die generelle Ablehnung für das Projekt Gartenstadt.

Wahrscheinlich hätte der Bauantrag Erfolg wenn: nur Norderneyer dort wohnen (kaufen) könnten, das Projekt etwas mit Poppe Folkerts zu tun hätte, es einen weitergehenden ökologischen Anspruch hätte, irgendwie Thalasso zum Zuge kommt, soziale Aspekte erfüllt werden (so in der Art von Erholungsheim für Hartz 4 Empfänger), durch den Bildungsanspruch eine längerfristige Beschäftigung von ortsansässigen Fachkräften (die jetzt leider im Tourismus arbeiten müssen) gewährleistet wird und der Investor nichts daran verdient – Erfüllung aller Bedingungen ist Pflicht. Seniorengerechtes Wohnen für die, die es sich leisten können anzubieten reicht da natürlich nicht.

Gartenstadt von obenPressemitteilung der Stadt Norderney:

Projekt „Gartenstadt“

Der Bauausschuss der Stadt Norderney hat sich in seiner Sitzung am 12. Januar 2012 u. a. mit dem auf dem ehemaligen Gärtnereigrundstück zwischen Janus- und Feldhausenstraße geplanten Projekt „Gartenstadt“ befasst. Die Ausschussmitglieder haben dazu einvernehmlich die Auffassung vertreten, auf dem Grundstück aus grundsätzlichen Erwägungen keine Bebauung zuzulassen und sind damit den auf Norderney immanent geltenden städtebaulichen Prinzipien gefolgt, keine Erschließung in zweiter Reihe zu forcieren.

Nachdem die Grünfläche mit den aufstehenden Gewächshäusern in den letzten Jahrzehnten immer mal wieder Gegenstand von Bauvoranfragen und Spekulationen zur möglichen Bebaubarkeit gewesen war, konnten auch die neuerlichen Planungen für ein betreutes bzw. seniorengerechtes Wohnen nicht überzeugen, von diesem Grundsatz abzuweichen. Für das konkrete Projekt wurde weder von der konzeptionellen noch von der sozialen Ausrichtung her ein städtebauliches Bedürfnis bzw. eine Notwendigkeit erkannt, um in ein Bauleitplanverfahren einzusteigen. Die Bemühungen des Investors zur rechtlichen Absicherung der geplanten Festsetzungen wurden dennoch wohlwollend zur Kenntnis genommen.