News von Norderney

07.01.2022
Grablicht
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Maskenpflicht für sogenannte Spaziergänge

Der Landkreis Aurich hat am Montag eine Maskenpflicht für sogenannte Spaziergänge verfügt. Dazu ist eine entsprechende Allgemeinverfügung erschienen. Laut dieser Verfügung sind Menschen verpflichtet, bei den oft nicht angemeldeten Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen, eine Atemschutzmaske zu tragen. Diese muss mindestens  dem Schutzniveau FFP2, KN 95 oder einem gleichwertigen entsprechen, so die Verfügung.

Diese Anordnung umfasst das versammlungsrechtliche Gebiet des Landkreises Aurich. Dazu gehören die Städte Norderney und Wiesmoor, Gemeinden Baltrum, Dornum, Großefehn, Großheide, Hinte, lhlow, Juist, Krummhörn, Südbrookmerland, Samtgemeinden Brookmerland und Hage. Die Städte Aurich und Norden treffen eigene Anordnungen.

Infektionsschutz nicht sichergestellt

Der Landkreis begründet diese Verpflichtung damit, dass bei dieser Art Veranstaltungen die Versammlungsbehörde „ den Infektionsschutz nicht in einem Kooperationsgespräch thematisieren und möglichst auf dieser Basis sicherstellen“ könne. Die Allgemeinverfügung ergehe, um dennoch in der aktuellen Infektionslage „ein Mindestmaß an Infektionsschutz bei allen Versammlungen zu regeln“. Das Bewahren des Abstandes ist ebenfalls vorgeschrieben.

Kerzen verschiedener Farben

In der Verfügung sind auch die Versammlungen genau beschrieben: „Neben fristgerecht angezeigten Versammlungen finden in letzter Zeit vermehrt nicht angezeigte Versammlungen sowie Eil- und Spontanversammlungen statt. Diese werden meist als „Spaziergänge“ betitelt. Hierbei treffen sich Personen, die gemeinsam eine Wegstrecke zurückgelegen und gelegentlich Kerzen verschiedener Farben niederlegen. Dabei wird eine Haltung gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zum Ausdruck gebracht.“

Wie der Landkreis schreibt, kommen immer häufiger solche Versammlungen vor. Und auch auf Norderney war kürzlich ein kleiner Haufen von sogenannten Spaziergängern in der Dunkelheit unterwegs. Dabei trugen die Teilnehmer auch Grablichter – ähnliche wie das auf dem Beitragsbild – mit sich herum. Die Kerzen stellten sie dann vor dem Rathaus am Kurplatz ab.

Zuwiderhandeln wird teuer

Der Landkreis macht auch deutlich, dass ein Zuwiderhandeln mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

Der Inzidenzwert ist in den vergangenen sieben Tagen im Landkreis Aurich entgegen dem Landestrend gestiegen und liegt derzeit laut Homepage des Landkreises bei 132,5. Auf Norderney sind für heute 38 infizierte Menschen gemeldet – drei mehr als gestern.

Sonderimpfaktion auch auf Norderney

Für alle, die sich impfen lassen möchten, bietet der Landkreis unkomplizierte Möglichkeiten. In Wiesmoor und Hinte gibt es Sonderimpfaktionen.

Und auch auf Norderney: In der Aula der Kooperativen Gesamtschule (Nebeneingang West) kann sich jeder am Donnerstag, 13. Januar, in der Zeit von 9.15 bis 15 Uhr impfen lassen. Geimpft werden Menschen ab zwölf Jahren mit Erst- oder Zweitimpfung. Boosterimpfungen stehen Personen ab 18 Jahren zur Verfügung.

Die Impflinge sollten einen Impfausweis oder Personalausweis mitbringen. Verimpft werden die Stoffe BionTech und Moderna. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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