News von Norderney

Tourismus

30.05.2021
Restaurant Foto Pixabay
5,0 bei 3 Bewertungen

Lockerungen für das Land

Mit dem 31. Mai gab es Lockerungen für das Land Niedersachsen. Der Stufenplan 2.0 des Landes Niedersachsen sieht drei Stufen vor, die verschiedene Lockerungen für die einzelnen Bereiche vorsehen. Stufe 3 mit starkem Infektionsgeschehen gilt bei einer Inzidenz von mehr als 50. Als hohes Infektionsgeschehen wird die Inzidenz bis 35 gewertet. Hier greift die Stufe zwei. Alles unter 10 ist in der Stufe 1 als erhöhtes Infektionsgeschehen erfasst.

Die neue Verordnung erschien unter der Überschrift „Mehr Freiheiten, mehr Aktivitäten und mehr Miteinander“.

Folgendes ist ab bis 24. Juni gültig:

Stufe 3 für den Landkreis

Für den Landkreis Aurich und somit für Norderney die Stufe 3. Für viele Bereiche gelten Hygienekonzepte, Abstandsregelungen und Verpflichtungen zum Tragen von Masken. Eine leichte Öffnung gab es bereits ab Anfang Mai.

Update:

Der Landkreis hat am 31.5. eine Allgemeinverfügung zur Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 35 erlassen. Diese neue Verfügung und die damit gemäß der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung verbundenen Regelungen treten aber erst am Mittwoch, 2. Juni, in Kraft. 

Einzelhandel

Der Einzelhandel darf mit Hygienekonzept öffnen – dabei gibt es Vorgaben je nach Verkaufsfläche. Ein Test ist nicht mehr erforderlich, jedoch das Tragen einer Maske. Auch Wochenmärkte sind offen.

Gastronomie auch innen

Für die Gastronomie gilt: Endlich darf wieder innen geöffnet werden – mit Hygienekonzept und wenn sich die Gäste an Tischen aufhalten. Beim Zugang ist  ein negativer Testnachweis erforderlich. Für draußen braucht man keinen Test mehr. Das hatte nicht nur der Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) kürzlich gefordert. Auch die Maskenpflicht entfällt draußen. Bars, Clubs und Diskotheken dürfen unter einer Inzidenz von 35 mit der Hälfte der zulässigen Personenkapazität öffnen. Zurzeit sind sie noch geschlossen. Es gilt eine Sperrstunde zu 23 Uhr.

Beherbergung

Es bleibt bei der Verpflichtung, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich zu testen – unabhängig von der Inzidenz. Dies gilt nicht für Zweitwohnungsbesitzer. Bei Hotels, Jugendherbergen, Campingplätzen oder Bootsliegeplätzen gibt es zwischen 35  und 50 Inzidenz eine Kapazitäts-Begrenzung von 80 Prozent. Über 50 gilt eine 60-prozentige Beschränkung.

 

Kino am kurplatzAuch das Kino am Kurplatz findet – wie hier im vergangenen Jahr – auch jetzt wieder statt.

Veranstaltungen

Veranstaltungen drinnen und draußen sind nun wieder unter Voraussetzungen und mit dem Nachweis von negativen Tests erlaubt. Stationäre Indoor-Veranstaltungen dürfen ohne Genehmigung maximal 100 Personen besuchen. Diese Veranstaltungen sind mit festen Sitzplätzen zugelassen. Museen und Ausstellungen, Zoos und viele kulturelle und touristische Einrichtungen dürfen ebenso öffnen wie religiöse Veranstaltungen. Für Hochzeiten oder Beerdigungen gibt es keine Beschränkung der Personenzahl.

Treffen mit bis zu zehn Personen

Zusammenkünfte in privaten und öffentlichen Räumen sind mit einem Haushalt plus 2 weiteren Personen eines anderen Haushaltes erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sind frei.

Sport

Sport ist auch wieder möglich, Freibäder dürfen öffnen. Allerdings sind Hallenschwimmbäder noch geschlossen.

Schulen und Kitas

Die Schulen und Kitas starten in das Szenario A. Das heißt, dass es seit langer Zeit wieder für alle Kinder und Jugendlichen an allen Tagen einen Präsenzunterricht gibt.

Verordnung des Landkreises

Dies alles gilt für den Landkreis Aurich, der am Sonntag folgende Verordnung herausgegeben hat: „Es wird festgestellt, dass ab dem 31.05.2021, 00:00 Uhr, die Schutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnungen auf dem Gebiet des Landkreises Aurich, die ab einer Überschreitung einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 gelten, nicht mehr gelten.“

 

Kostenlose Testmöglichkeiten auf Norderney

Badehaus, Kurplatz

Sportboothafen/Ney’s Place

Hotel Inselloft, Damenpfad

Fischerkate/Hotel König

 

Beitragsbild: Pixabay