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Politik

04.05.2021
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Land bestätigt Öffnung

Das Land Niedersachsen geht nun wirklich in Richtung Öffnung. Bei der heutigen Pressekonferenz hat Wirtschaftsminister Bernd Althusmann die Pläne für die nächsten Wochen vorgestellt. Viele können aufatmen: Das Land bestätigt die Öffnung. Genaue Abstufungen sollen erfolgen. Der Stufenplan werde derzeit erarbeitet, so Weil.

Für Landeskinder

Eine Beherbergung ist demnach mit maximal 60 Prozent möglich. Dazu werde kein Unterschied zwischen den Beherbergungsbetrieben gemacht.  Allerdings dürfen vorerst nur Gäste aus Niedersachsen kommen. Ein Tagestourismus ist „für Landeskinder“ möglich, so Althusmann.

Für Ferienwohnungen und -häuser gilt – wie im vergangenen Jahr – eine Wiederbelegungssperre. Das heißt, dass ein Tag zwischen den Belegungen liegen muss.

Negativer Test, Impfung oder Genesung

Außerdem gilt: Negativer Test bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche während
des Aufenthaltes. In Hotels, Jugendherbergen sowie auf Wohnmobilstell-, Campingplätzen, Bootsliegeplätzen und ähnlichem tägliche Testungen.

Das Einkaufen soll unter entsprechenden Regeln im gesamten Einzelhandel möglich sein.

Und auch die Gastronomie kann aufatmen. Eine Belegung soll vorerst draußen und voraussichtlich zwei Wochen später zu 50 Prozent drinnen erlaubt sein. Dabei gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr. Und der Gast muss einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.

Auch Veranstaltungen sollen wieder möglich sein. Auch dabei gilt, wie Ministerpräsident Stephan Weil sagt, die Devise: Draußen vor Drinnen.

Wie im vergangenen Jahr ist ein stufenweises Vorgehen für alle Bereiche vorgesehen. Am Mittwoch werde dazu ein erster Entwurf vorliegen, so Weil.

Und alles stehe unter dem Vorbehalt, dass die Inzidenzzahlen im Griff sind, so Weil.

Kostenlose Bürgertests

Sozialministerin Daniela Behrens appellierte an die Menschen: „Bitte nutzen Sie die Testangebote: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich täglich kostenlos testen lassen – diese kostenlosen Tests werden mittlerweile landesweit an vielen Stellen, wie beispielsweise in kommunalen Testzentren, Apotheken und Arztpraxen angeboten.“

Bei allem gilt: Es müssen in der Regel ein tägliches negatives Testergebnis oder eine komplette Impfung vorliegen. Und die Inzidenz in der jeweiligen Kommune muss unter 100 liegen. Ab 100 gilt die Bundesnotbremse. Für diese wünschte Althusmann dem Bund „viel Spaß“.