News von Norderney

28.10.2020
Corona-Ampel Landkreis
5,0 bei 2 Bewertungen

Keine Sperrzeit im Landkreis – nun doch

Update: Nun steht es fest: Ab Montag wird es bundesweit zu einer extremen Einschränkung des Lebens kommen. Betroffen ist auch die Gastronomie und Hotellerie, die ihre Betriebe schließen müssen. Schulen und Kindertagesstätten sollen geöffnet bleiben. Somit ist der unten stehende Beitrag, der heute morgen noch aktuell war, bereits überholt.

Der Landkreis Aurich hat sich gestern gegen eine Einschränkung für die Gastronomie ausgesprochen. So soll es keine Sperrzeit im Landkreis geben. Damit stellt er sich gegen die Verordnung des Landes Niedersachsen. So heißt es in der Bekanntmachung´des Landkreises vom 27. Oktober: „Abweichend von § 10 Abs. 2 S. 1 der Nds. Corona-Verordnung wird im Gebiet des Landkreises Aurich für Gastronomiebetriebe i.S.d. § 1 Abs. 3 NGastG4 eine Sperrzeit nicht angeordnet.“ Der Landkreis stützt damit die Bemühungen der Gastronomen zur Einhaltung der Maßnahmen gegen Corona.

Ampel  steht auf Gelb

Abgesehen davon steht die Ampel des Landkreises derzeit auf Gelb. Das bedeutet, dass die Zahl der Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt. Und damit gehen sinnvolle Beschränkungen einher. So dürfen sich maximal 15 Personen im privaten Innen- und Außenbereich aufhalten. Für den öffentlichen Raum wie Gastronomie, Vereinsheime odere weitere Außenbereiche gilt eine maximale Personenanzahl von 25. Alle sind aufgefordert, gegen die Ausbreitung anzugehen. Heute wurden 96 Fälle im Landkreis gemeldet.

Kein Fall auf Norderney

In öffentlichen Raum wird das Tragen von Masken auf engem Raum empfohlen. Gestern warren im Landkreis 75 Infektionsfälle gemeldet. Auf Norderney gibt es der Statistik nach  zurzeit keinen akuten Fall.

Keine Sperrzeit im Landkreis

Warum es keine Sperrzeit im Landkreis in der Gastronomie geben soll, steht in der Bekanntmachung vom Dienstag. Demnach seien nach kritischer Bewertung die Infektionszahlen im Kreisgebiet nicht auf die Gastronomien zurückzuführen. Die Infektionsherde seien vielmehr private Zusammenkünfte. Und diese ließen sich weitestgehend lokal eingrenzen.

gastro

Wenn es nach dem Landkreis geht, sollen die Stühle in der Gastronomie nicht leer bleiben. Foto: Pixabay

Der Landkreis ist der Ansicht, dass eine Sperrzeit sogar das Risiko verschärfen würde. Denn dann würden die Treffen vermehrt im Privaten stattfinden. Dagegen würden sich in der Gastronomie die Menschen unter kontrollierten Bedingungen treffen. Am 15. Oktober wurde im Land auch das Beherbergungsverbot gekippt.

Ausbreitung entgegenwirken

In Anbetracht dieser Erkenntnisse erscheint die Aufhebung der Sperrzeit somit angemessen, schreibt der Landkreis. Damit könne man einer Ausbreitung sogar entgegenwirken. Die Anzahl der Neuinfektionen könnesinken oder wenigstens konstant bleiben. So strebe der Landkreis Aurich mit dieser Allgemeinverfügung die Eindämmung des Infektionsgeschehens an.

„Als nachgeordnetes Ziel sollen damit die Wirtschaft sowie die Gastronomen vor unverhältnismäßigen Regelungen geschützt werden“, heißt es weiter.

Lockdown Light

Diese Allgemeinverfügung gilt bis zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung. Dies könnte schon bald der Fall sein. Denn heute Nachmittag berät die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten das weitere Vorgehen. In den Medien wird von den Plänen für einen Lockdown Light gesprochen.