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Tourismus

18.05.2021
Gericht
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Gericht kippt Landeskinderregelung

Die Landeskinderregelung der Corona-Verordnung stellt eine Ungleichbehandlung dar. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht heute festgestellt. Und das Gericht kippt die Landeskinderregelung bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken in einem Eilbeschluss. Damit hat das Gericht einem Antragsteller aus Nordrhein-Westfalen recht gegeben. Dieser hatte ab dem 22. Mai einen Urlaub auf Borkum gebucht.

Ungleichbehandlung durch Landeskinderregelung

Laut Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen dürfte der Gast den Urlaub nicht antreten. Doch das Gericht hat erklärt, dass die Einschränkung auf Niedersächsische Gäste „keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme“ sei und damit eine Ungleichbehandlung darstelle.

So trage das grundsätzliche Verbot der Beherbergung nur wenig zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei, da Tagestouristen trotzdem nach Niedersachsen kommen könnten, ohne einer Testpflicht zu unterliegen. Zudem seien von dem Verbot die Beherbergung von Eigentumswohnungen oder Wohnwagen ausgenommen.

Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit

Es sei zweifelhaft, ob die Landeskinderregelung angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich sei, so das Gericht. Durch die vorgesehene Begrenzung auf 60 Prozent der Kapazität bei Hotels, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen sowie durch die Wiederbelegungssperre sei „gewährleistet, dass es in den Unterkünften und an den Urlaubsorten nicht zu einem Aufkommen an Urlaubern“ komme, welches die Wahrung der Mindestabstände unmöglich mache. Die Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit stehe in „keinem angemessenen Verhältnis zu dem Nutzen“.

Beschluss ist allgemeinverbindlich und unanfechtbar

Die Außervollzugsetzung der Verordnung sei „allgemeinverbindlich, das heißt, die betroffene Regelung ist in Niedersachsen gegenwärtig nicht zu beachten“, so die Mitteilung des Gerichts. Der Beschluss ist unanfechtbar. Ursprünglich sollte die Einschränkung auf Landeskinder bis zum Ende des Monats gültig sein.

Wie sich der Gerichtsbeschluss nun so schnell umsetzen lässt, wird sich zeigen. Auf jeden Fall kommen auf die Vermieter. Hoteliers und Gastronomen nun anstrengende Tage zu. Und die Urlaubsgäste aus allen Landesteilen können sich freuen.