News von Norderney

27.01.2022
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Formular für Infizierte

Corona-Erkrankte im Landkreis müssen sich künftig selber melden. Ein Formular für Infizierte hat der Landkreis Aurich auf seiner Internetseite eingestellt. Grund sind die hohen Corona-Fallzahlen, so eine Mitteilung von heute. Für Norderney sind für heute 143 Infizierte gemeldet – wenn man die Genesenen abrechnet, sind es elf mehr als am Vortag.

Eigenverantwortung gefragt

Der Landkreis rücke von seinem bisherigen Erfassungssystem ab. Stattdessen setzt er auf die „Eigenverantwortung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger“. So meldet sich das Gesundheitsamt nach einem positiven PCR-Test nicht mehr per Telefon. Die Ärzte teilen die Befunde weiter dem Gesundheitsamt mit. Das Kontaktformular soll die Daten ergänzen, so die Mitteilung des Landkreises. In dem Formular werden zum Beispiel Imfpungen, Kontaktpersonen oder Symptome erfragt.

Quarantänebescheid und Infos per Mail und Post

Das Gesundheitsamt prüft die Angaben, erstellt einen Quaratänebescheid und schickt diesen per Mail. Außerdem geht der Bescheid den Infizierten auch postalisch zu. Darin enthalten sind auch Infos zur weiteren Vorgehensweise und in Bezug auf die Kontaktpersonen. Personen, die keine Mail-Adresse haben, bittet das Amt, die Adresse eines Familienmitglieds oder Bekannten anzugeben.

Das Amt weist weiter darauf hin, dass die Personen den PCR-Befund oder die Schnelltestbescheinigung eines Testzentrums aufbewahren sollen. Denn sie gelten entsprechend der niedersächsischen „Corona-Absonderungsverordnung“ als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber.

Niedersächsische Absonderungsverordnung

In dem Zusammenhang weist der Landkreis Aurich auf die Regeln der „Niedersächsischen Absonderungsverordnung“ hin: „Wer positiv getestet wurde (PCR-Test oder Schnelltest) oder Corona-typische Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchs- und/oder Geschmacksverlust) entwickelt, muss sich direkt in häusliche Quarantäne begeben. Dies gelte unabhängig von einer Anordnung des Gesundheitsamtes, so der Landkreis. „Danach ist unverzüglich eine PCR-Testung beim Hausarzt zu veranlassen.“

Eine Quarantäne dauere grundsätzlich zehn Tage. Ein Freitesten sei frühestens nach sieben Tagen möglich. Dies gelte grundsätzlich auch für enge Kontaktpersonen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht könnten der Absonderungsverordnung entnommen werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de.

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