News von Norderney

23.09.2021
2-G-Regel
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Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Die neue Landes-Verordnung zu Corona ist seit dem 22. September gültig. Dabei geht es vor allem um Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Deutlich bei der Verordnung ist: Die Betriebe sollen möglichst offen bleiben und die Menschen sollen zur Impfung motiviert werden. Die Verordnung ist bis zum 10. November gültig.

2-G-Regel

Nach der neuen Verordnung fällt bei 2-G-Regelungen die Masken- und auch Abstandspflicht weg. Und diese Regel können Gastronomen und Veranstalter für ihre Einrichtungen selber aufstellen. Auf Norderney nutzen schon einige diese Möglichkeit.

Ab der ersten Warnstufe gilt der Zutritt in bestimmte Einrichtungen oder auch in Beherbergungsstätten, Kultureinrichtungen oder Kinos nur mit 3-G. Ab der zweiten Warnstufe gilt die 2-G-Regel für Innenbereiche.

Ab Warnstufe 3 gilt 2 G für innen, 3 G für außen. Es ist verwirrend und kann sich schnell ändern. Und auch deshalb entscheiden sich einige Unternehmer für die 2-G-Regel. Geblieben ist, dass Veranstalter oder Dienstleister bei Zutritt zu Einrichtungen weiterhin Kontaktdaten erheben müssen.

Warnstufen

Die Corona-Zahlen und die entsprechenden Warnstufen berechnen sich nicht nur nach Erkrankten, sondern unter anderem auch nach der Anzahl der Intensiv-Patienten in Krankenhäusern. So sind die Kriterien für die Warnstufen die Neuinfizierten, Hospitalisierten und Intensivbetten. An diesen Daten orientieren sich die Landkreise und rufen danach die Warnstufen aus.

Auf Wochenmärkten entfällt die Maskenpflicht. Neu ist auch, dass Schüler der ersten und zweiten Klassen im Unterricht ihre Masken ablegen dürfen. Alle anderen Schüler müssen weiter die Masken tragen.

Nach wie vor gilt, dass alle ihre Masken in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen tragen müssen. Bei privaten Veranstaltungen gilt dies bei mehr als 25 Teilnehmern. Hierbei zählen Geimpfte, Genesene und Getestete nicht mit. Weitere Regeln – auch für Kitas und Pflegeeinrichtungen, zu Großveranstaltungen oder Diskotheken – findet man hier.

Beitragsbild / Grafik: Land Niedersachsen