News von Norderney

24.08.2021
Corona Regeln August
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3-G-Regeln: Geimpft, genesen, getestet

Das Land Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung erstellt, die ab dem 25. August gilt. Die 3-G-Regeln, also geimpft, genesen, getestet, sind wesentliche Bestandteile der neuen Verordnungen. Maßgeblich bleiben Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen von medizinischen Masken. Eingeteilt wird in Warnstufen 1 bis 3. Indikatoren für die Warnstufe sind Inzidenzen der Landkreise, die landesweite 7-Tage-Hospitalisierung sowie der landesweite Anteil der Belegung von Intensivbetten mit Covid-Erkrankten. Die Verordnung gilt bis zum 22. September.

Corona-Grafik

3 G ab Warnstufe 1

Neu sind ab Warnstufe 1 die Beschränkungen des Zutritts auf 3 G zum Beispiel zu Veranstaltungen und Einrichtungen sowie auf die Inanspruchnahme von Leistungen. Das heißt, dass dort nur geimpfte, genesene oder geteste Personen teilnehmen dürfen. Dies betrifft zum Beispiel Gastronomie, Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Beherbergung und Sportanlagen.

Inzidenz unter 50

Bei einer Inzidenz unter 50 gibt es keine Beschränkung auf die Anzahl von Personen und Haushalten bei privaten Treffen. Das gilt auch für Feiern. Bei Veranstaltungen ab 25 Personen müssen die Kontakte dokumentiert werden. In der Gastronomie bleiben die Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz und die Dokumentationspflicht bestehen. Auch im Handel ist weiter das Tragen einer Maske verpflichtend. Keine Beschränkungen gibt es beim Sport, jedoch in bestimmten Bereichen eine Dokumentationspflicht.

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Diskotheken und Clubs

Der Nachweis der Impfung, Genesung oder des Tests (3-G-Regel) muss in Diskotheken, Clubs oder Bars vorliegen. Die 3-G-Regel gilt auch für Heime und Einrichtungen, für Veranstaltungen zwischen 1000 und 5000 Personen und bei Großveranstaltungen bis 25.000 Personen.

Innengastronomie und Beherbergung

Ab der Warnstufe 1 gilt die 3-G-Regel für weitere Bereiche. Das betrifft die Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünften oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 bis 1000 Personen, die Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen und Sport in geschlossenen Räumen. Die Regel gilt auch für die Beherbergung. Für letztere ist dann ein Test bei der Anreise und zweimal pro Woche erforderlich.

Unabhängig von den Warnstufen gibt es Regeln für sogenannte Superspreading Events wie Großveranstaltungen oder Bars und Diskotheken.

Ab einem gravierenden Infektionsgeschehen gibt es Verschärfungen der Schutzmaßnahmen, eingeteilt in Warnstufen 2 und 3. Dafür sind dann die örtlichen Behörden oder das Land zuständig.