News von Norderney

22.11.2021
Frisia
5,0 bei 3 Bewertungen

3-G-Regel auf den Fähren

Auf den Fähren der Frisia-Reederei gilt ab diesen Mittwoch die 3-G-Regel. Damit dürfen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit den Fähren auf die Inseln oder zurück fahren. Die 3-G-Regel auf den Fähren sei im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes für sie verpflichtend, erklärt Reederei-Pressesprecher Fred Meyer. Das novellierte Gesetz tritt am Mittwoch in Kraft. Darin sei unter anderem geregelt, dass der Beförderer zur Kontrolle des Gesundheitsstatus nach der 3G-Regel bei den Passagieren verpflichtet ist, so die Pressemitteilung. So werde ab dem kommenden Mittwoch, 24. November, „eine strikte Umsetzung der 3G-Regelung“ an Bord der Fährschiffe für alle Passagiere erfolgen.

Zelt an der Mole

Für die Reederei kommt diese Anweisung recht kurzfristig, so Pressesprecher Fred Meyer. Das Testcenter in Norddeich, in dem Bürgertests angeboten wurden, ist erst vor wenigen Wochen abgebaut worden, sagt Meyer. Die Reederei habe jetzt erst einmal in Norddeich ein kleines Zelt an der Mole aufgestellt, in dem Mitarbeiter die Nachweise kontrollieren könnten. Wann ein neues Testcenter aufgestellt werde, könne er noch nicht sagen.

Die Passagiere müssen entweder den Nachweis ihrer Impfung oder der Genesung vorlegen. Gültig ist auch die Bestätigung eines tagesaktuellen Schnelltests. Selbsttests seien nicht zugelassen, so die Mitteilung. „Wir bitten alle Fahrgäste um Beachtung und Verfügbarkeit der entsprechenden Nachweise.“

Die Anordnungen von oben sind immer die eine Seite. Die Frage der Umsetzung ist aber etwas ganz anderes. Die Fährenbetreiber und Dienstleister werden zusätzlichen personellen Einsatz haben, um die Kontrollen von 3G gewährleisten zu können.

Massive Anstrengungen für Impfungen

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hatte in der vergangenen Woche dazu erklärt: „Zwischen Bund und Ländern besteht großes Einvernehmen über die jetzt sehr schnell und konsequent zu ergreifenden Maßnahmen. Dazu gehören vor allem massive Anstrengungen für Impfungen von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern – ob es sich um Auffrischungsimpfungen oder Erstimpfungen handelt.“

Kostenlose Bürgertests, die Unterstützung einer Impfpflicht im Kranken- und Pflegewesen, 3G am Arbeitsplatz, im ÖPNV und in den Zügen seien  dafür praktisch wichtige Beispiele, so Weil. Hervorzuheben sei darüber hinaus die Vereinbarung, flächendeckend 2G einzuführen sowie eine Steigerung auf 2G plus bei einer höheren Belastung der Krankenhäuser. All das solle verbunden werden mit strikten Kontrollmaßnahmen.

Tests jetzt wieder kostenlos

Laut der Internetseite der Landesregierung sind die Coronatests jetzt wieder kostenlos. Dort heißt es: „Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist die kostenlose Bürgertestung für asymptomatische Personen wieder eingeführt worden. Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom Bundesministerium für Gesundheit (12.11.2021) haben jetzt alle Bürgerinnen und Bürger wieder Anspruch auf kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test (Antigen-Schnelltest) bei Bedarf mindestens einmal pro Woche.
Somit können alle Bürgerinnen und Bürger, die keine coronatypischen Krankheitssymptome haben, vorhandene Testmöglichkeiten wieder kostenlos in Anspruch nehmen, um etwa bei der 3G-Zutrittsbeschränkung den Nachweis eines negativen Tests zu erhalten.“

 

Artikel merken
2314 Views
5,0 bei 3 Bewertungen