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Tourismus

15.10.2020
beherbergungsverbot
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Beherbergungsverbot gekippt!

Beherbergungsverbot gekippt! Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat mit sofortiger Wirkung und unanfechtbar das zur Zeit in Niedersachsen geltende Beherbergungsverbot außer Vollzug gesetzt. Das Verbot stelle sich nach „summarischer“ Prüfung als rechtswidrig heraus – so dass OVG Lüneburg.  – Link zur Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes

Für alle Touristiker begann am Donnerstag, dem 8.10. gegen Mittag eine sehr arbeitsreiche Zeit. Die Aussage von Ministerpräsident Stephan Weil, dass es ein Beherbergungsverbot für Niedersachsen geben werde, führte zu allgemeiner Verunsicherung. Das Telefon stand ab da kaum noch still. Der Ministerpräsident hatte sich geäußert, aber es gab dazu noch keine Verordnung. Niemand wußte daher,  welche Landkreise oder kreisfreien Städte betroffen sind, niemand wußte, ab wann ein solches Verbot geltend wird, kurz:  niemand hatte sich über die „Feinheiten“ Gedanken gemacht.

Alle Anbieter von Betten fühlten sich sehr allein gelassen – kurz vor der Hauptanreise zu den Herbstferien solch eine Aussage zu tätigen war für die Beteiligten der GAU. Leidtragende waren wie so oft die Unternehmer und alle, die im Service in der Touristik  tätig sind. Die Telefonate verliefen oft sehr emotional. Die Anrufer sahen ihren Urlaub gefährdet und haben auch mit Lautstärke, Beschimpfungen und Drohungen versucht, ihre Beherbergung durchzusetzen. Oft resultierte die Verzweiflung aus der Tatsache, dass es gar nicht möglich war, einen Test „auf die Schnelle“ zu bekommen.

Seit dieser Woche mehrten sich die Anzeichen, dass das Beherbergungsverbot keinen Bestand haben wird. Alle Hoffnungen lagen zunächst auf der Ministerpräsidentenkonferenz. Auf der Konferenz gab es ein sehr uneinheitliches Bild, Niedersachsen rüttelt allerdings nicht am Beherbergungsverbot. Heute hat nun das Oberverwaltungsgericht für Klarheit gesorgt und das Verbot mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.